Es müssen Nachweise vorgelegt werden, dass es sich um einen Handwerksbetrieb / Gewerbe / Institution mit einschlägigem, regelmäßigem DIY Bedarf handelt.
Hierfür sind z.B.
- Gewerbenachweis
- Handwerkerkarte
- Handelsregisterauszug
Es müssen Nachweise vorgelegt werden, dass es sich um einen Handwerksbetrieb / Gewerbe / Institution mit einschlägigem, regelmäßigem DIY Bedarf handelt.
Hierfür sind z.B.
- Gewerbenachweis
- Handwerkerkarte
- Handelsregisterauszug